Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 der Schachfreunde Rot `71 e. V.
Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir euch zu unserer nächsten Jahreshauptversammlung am
Freitag, den 18. Juli 2025, um 19:30 Uhr im Kleintierzuchtverein / Bellissimo Ristorante,
Konradusstrasse 3, 68789 St. Leon-Rot ein.
Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Totengedenken
- Bericht des 1. Vorsitzenden
- Bericht des 2. Vorsitzenden
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht des Turnierleiters
- Bericht des Jugendleiters
- Berichte der Mannschaftsführer
- Abstimmung über die Änderung der Satzung (siehe Anlage 1)
- Anträge
- Entlastung der Vorstandschaft
- Wahl des Wahlleiters
- Neuwahl der gesamten Vorstandschaft
a. 1. Vorsitzender
b. 2. Vorsitzender
c. Kassierer oder Schatzmeister (entsprechend der sodann gültigen Satzung)
d. Kassenprüfer
e. Turnierleiter
f. Jugendleiter
g. Schriftführer
h. Pressewart
i. Spielleiter oder Mannschaftsführer (entsprechend der sodann gültigen Satzung) - Festlegung der Mannschaften für die Saison 2025/26
- Vorläufige Festlegung der Rangliste für die Saison 2025/26
- Sonstiges / Bekanntmachungen
Anträge müssen bis spätestens 04. Juli 2025 per Post an den 1. Vorsitzenden Lennart Back,
Kirrgasse 1, 68789 St. Leon- Rot eingereicht werden.
Für die Vorstandschaft
gez. Annika Strunk, Schriftführerin
Anlage 1 – Vorschläge zur Änderung der Satzung - Änderung: § 6 Beendigung der Mitgliedschaft, Absatz 1
- Aktueller Wortlaut:
- Neufassung:
- Änderung: § 6 Beendigung der Mitgliedschaft, Absatz 2
- Aktueller Wortlaut:
- Neufassung:
- Änderung: §9 Vorstand, Absatz 1
- Aktuelle Wortlaut:
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung
des Schachvereins.
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung
des Schachvereins. Ein Mitglied, das an drei aufeinander folgenden Jahren den
Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet hat, gilt, sofern es mindestens dreimal in Textform
gemahnt wurde, als ausgetreten. Sofern dem Verein keine E-Mail-Adresse bekannt ist,
gilt dies für die Schriftform.
(2) Der Austritt kann in Textform gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Austritt
ist nur jeweils zum 30.06. eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs
Wochen zulässig.
(2) Der Austritt kann in Schriftform oder in Textform (nur E-Mail ist zulässig) gegenüber
dem Vorstand erklärt werden. Der Austritt ist nur jeweils zum 30.06. eines
Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
(1) Der Vorstand besteht aus dem
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Schatzmeister
- Turnierleiter
- Jugendleiter
- Schriftführer
- Mannschaftsführer
- Neufassung:
- Änderung § 15, Absatz 6
- Aktueller Wortlaut:
- Neufassung:
- Änderung §15, Absatz 7
- Aktueller Wortlaut:
(1) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Schatzmeister
- Turnierleiter
- Jugendleiter
- Schriftführer
- Pressewart
- maximal zwei Spielleitern
- maximal zwei Beisitzern
(6) Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können
nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen der
anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben für die
Entscheidung unberücksichtigt.
(6) Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können
nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen der
anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben für die
Entscheidung unberücksichtigt.
Redaktionelle Änderungen der Satzung dürfen vom Vorstand vorgenommen werden.
(7) Über die Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens zwei
Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sind.
Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die anwesenden Mitglieder
mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, dass sie als Tagesordnungspunkte
aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung ist unzulässig.
- Neufassung:
(7) Über die Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens zwei
Wochen vor der Versammlung schriftlich oder in Textform (nur E-Mail ist zugelassen)
beim Vorstand des Vereins eingegangen sind.
Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die anwesenden Mitglieder
mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen, dass sie als Tagesordnungspunkte
aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung ist unzulässig.